Wahlkampfvereinbarung ÖH-Wahlen 2009

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Um einen geregelten Wahlkampf, der sich im Rahmen hält, zu gewährleisten, wurde vom Rektorat der Universität mit den wahlwerbenden Gruppen eine Wahlkampfvereinbarung abgeschlossen.

Kernpunkte (pro wahlwerbender Gruppe):

  • 10 Plakatständer (A0 oder A1)
  • 40 Plakate davon maximal 20 Stück im Bereich der Aula
  • eine Stellwand innerhalb des Universitätsgebäudes
  • eine Massen-E-Mail pro Woche
  • Informationsstand im Ausmaß von ca. 10m² am Vorplatz des Haupteingangs der Uni bis maximal 20:00 geöffnet
  • flyern auf dem Parkplatz der Uni ist verboten
  • Sticker verteilen bzw. am Universitätseigentum anzubringen ist verboten
  • gendergerechte und sexismusfreie Wahlwerbung

Keine wahlwerbende Gruppe darf Werbematerial anderer Gruppen mutwillig beschädigen
oder entfernen (für die Abnahme überschüssiger Plakate ist die Verwaltung der Universität bzw. ein Beauftragter der ÖH zuständig).

Den Gruppen, die diese Wahlkampfvereinbarung nicht unterzeichnen, werden nur grundsätzliche Wahlmöglichkeiten eingeräumt (3 Plakatständern und 10 Plakate).

Bei Zuwiderhandeln gegen diese Vereinbarung gibt es zuerst zwei Verwarnung und dann eine Einschränkung der Werbemöglichkeiten. Beschwerden werden am besten direkt an das Rektorat (rektor@uni-klu.ac.at) gesendet.

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